Eine Klage der Partei gegen die streitbare Medienarbeit der Verfassungsrichter wurde abgewiesen. Jetzt erklärt das Verwaltungsgericht, warum.
Im Rechtsstreit der AfD gegen das Bundesverfassungsgericht um die Praxis von Vorab-Informationen für Medienvertreter sieht sich das Karlsruher Verwaltungsgericht als teilweise unzuständig an. Ein angeblicher Verstoß gegen Grundsätze des fairen Verfahrens müsse direkt beim Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts. .
die in der Justiz der Bundesrepublik einzigartig ist. Der Deutsche Journalisten-Verband mahnte die Gleichbehandlung von Medienleuten an, die nicht in der „Justizpressekonferenz“ sind.© dpa / Bernd von Jutrczenka Grundsätzlich ist auch für eine solche Klage der Weg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, weil die Tätigkeit einer gerichtlichen Pressestelle nicht als Rechtsprechungs-, sondern als Verwaltungstätigkeit gilt. Das Karlsruher Verwaltungsgericht sieht dies im Falle der Rüge des „Fair-Trial-Grundsatzes“ aber anders.
Hinsichtlich anderer möglicherweise verletzter Rechte sieht sich das Verwaltungsgericht zwar als zuständig an - weist die Klage aber wegen Unzulässigkeit ab. Die AfD habe keine eigenen Rechte, die sie hier geltend machen könne, sie sei deshalb nicht klagebefugt. Um Gleichstellung könne es schon deshalb nicht gehen, weil die Partei kein Medienunternehmen sei.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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