„Ampel will bayerische Stimmen entwerten“: Bayern und CSU reichen Klage gegen Wahlrechtsreform ein

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Nach zigfacher Ankündigung sind die ersten Klagen gegen die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht worden. Es dürften bald weitere folgen.

) gebeten, „dieses verfassungswidrige Änderungsgesetz nicht auszufertigen“, hieß es weiter. „Dem wurde nicht entsprochen, sodass jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss.“Wahlrechtsreform: CSU spricht von „Verletzung demokratischer Grundsätze“

Zeitgleich zur Klage der Staatsregierung reichte auch die CSU als Partei Klage ein: „Wir nehmen es nicht hin, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten will“, sagte Generalsekretär Martin Huber mit Blick auf die von den Ampel-Fraktionen im Bundestag durchgesetzte Wahlrechtsreform. „Es ist eine Verletzung demokratischer Grundsätze, direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern“, betonte Huber.

Die gesetzlichen Regelungen zur Wahlrechtsreform für den Bundestag waren am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Für die Reform, die auf eine deutliche Verkleinerung des Bundestags abzielt, wurde das Bundeswahlgesetz geändert. Sie soll bereits bei der nächsten Bundestagswahl greifen und die Zahl der Abgeordneten von derzeit 736 auf 630 reduzieren.

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