Der Amtsmissbrauch-Prozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ging am Montag weiter. An der Reihe war der Leister des Erstaufnahmezentrums.
© APA/GEORG HOCHMUTHDer Amtsmissbrauchsprozess gegen mehrere Ex-Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist am Montag in Wien fortgesetzt worden. Dieser wird öffentlich sein, ein Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt. Als erster wurde ein BFA-Beamter befragt, der geholfen haben soll, einem syrischen General Asyl zu beschaffen.
Bevor ihn der Chefinspektor kontaktierte, habe er diesen nicht gekannt. Mit den anderen beiden Angeklagten, einem weiteren Chefinspektor sowie dem ehemaligen Spionagechef, habe er bis heute nichts zu tun gehabt.
Der BFA-Beamte selbst bekannte sich nicht schuldig, und gab auch an, dass es keinerlei"Bestimmungen" von einem Chefinspektor des BVT ihm gegenüber gab. Ihm sei klar gewesen, dass es sich bei dem General zwar um eine Person handelt, an der das BVT interessiert gewesen sei,"der Fall war für mich aber eigentlich keine wirklich große Geschichte".
Der Beamte leitet nach wie vor das Erstaufnahmezentrum."Wenn ich nicht gerade vor Gericht sitze, mache ich weiterhin meinen Job, der im Übrigen nicht gerade lustig ist", antwortete er auf die Frage, ob es gegen ihn Disziplinarmaßnahmen gegeben habe. Und weiters:"Während ich als Beschuldigter geführt wurde, habe ich vom Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz bekommen.
In der Öffentlichkeit der Verhandlung liege eine wichtige Kontroll- und Präventivfunktion. Das Ergebnis des Verfahrens würde durch einen Ausschluss der Öffentlichkeit entwertet werden, betonte sie. In gewissen Fällen könnten die Angeklagten aber Anträge auf temporären Ausschluss der Öffentlichkeit, für gewisse Verhandlungsteile, stellen, so die Richterin.
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