Statt Staatsanwaltschaft oder Polizei sollte besser ein Gericht aktiv werden.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag schlägt in der Diskussion über eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys die Aufbereitung von Daten durch ein Gericht vor. Nur so sei eine rechtsstaatliche saubere Lösung möglich, heißt es in der Stellungnahme des ÖRAK zum Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung.
Allerdings sei es unklar, wie in der Praxis die forensischen Einheiten der Kriminalpolizei von den ermittelnden Einheiten getrennt werden sollen, so die Anwaltsvertretung. Selbst eine strikte „Firewall“ würde wohl keine rechtsstaatlich saubere Lösung bringen, weil die datenaufbereitende Sondereinheit letztlich der gleichen Weisungskette unterstehe wie die ermittelnden Einheiten.
Die Anwältevereinigung will auch ganz generell die Möglichkeit zur Sicherstellung von Datenträgern auf bestimmte Straftaten begrenzen: „Eine Einschränkung auf Vorsatztaten mit einer Mindeststrafandrohung bzw. bestimmte Kategorien von Straftaten scheint daher dringend geboten, andernfalls besteht die Gefahr einer neuerlichen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung.“
Weiteres Anliegen: Die Anwälte wollen die Begründungspflicht der Gerichte verstärken – zuletzt forderte man die Abschaffung der „Stampiglienbeschlüsse“, womit Gerichte die Argumentation der Staatsanwaltschaft ohne eigene Begründung übernehmen können. Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie
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