Verkauf an Apple oder Vergabe im Erbbaurecht? Die fwlandtag haben eine Präferenz, was mit dem staatlichen Grundstück an der Seidlstraße passieren soll. skrass berichtet.
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Streibl betont, seiner Fraktion sei ein"langfristig ausgerichteter Umgang" des Freistaats mit seinen Flächen wichtig, deshalb"sprechen wir uns für eine Nutzungsüberlassung an private Investoren mittels Erbbaurecht aus - das gilt gerade für sehr begehrte Lagen". Mit einem Erbbaurecht wird ein Grundstück über mehrere Jahrzehnte, beispielsweise 60 Jahre vergeben, danach kann der Grundstückseigentümer wieder darüber verfügen.
Der CSU-Haushaltspolitiker Josef Zellmeier äußert sich nicht dazu, ob er Verkauf oder Erbbaurecht bevorzugen würde."Beides ist möglich. Der Haushaltsausschuss prüft die Vertragsbedingungen sehr genau. Einer Entscheidung kann ich nicht vorgreifen", sagt Zellmeier, der dem Ausschuss vorsitzt. Generell aber sehe seine Fraktion in der Ansiedlung von Apple"eine enorme Chance für den Wirtschaftsstandort München".
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