Das Bundesverwaltungsgericht hat nun bestätigt, was das Bayerische Verwaltungsgericht bereits festgestellt hat: Die Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig.
umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Die damalige Ausgangsbeschränkung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.
Mit dem Urteil folgt das Bundesverwaltungsgericht dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Genau heißt es in der Urteilsbegründung, dass Kontaktbeschränkungen als „mildere Maßnahme“ in Betracht gekommen wären. „Sie hätten die Adressaten weniger belastet als die angegriffene Ausgangsbeschränkung.“ Das ganztägige Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, sei „ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“ gewesen.
Holetschek betonte deshalb, die Staatsregierung sei überzeugt davon, dass die Ausgangsbeschränkungen „zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren“. „Daran ändert sich auch nichts, wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen.
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