Die Gruppe Letzte Generation hatte ein Denkmal am Bundestag beschmiert. Die Aktion sorgte für Empörung. Für eine Verurteilung reicht das aber nicht.
kam mit seinem Urteil am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte für die 29-Jährige ebenfalls einen Freispruch gefordert.
Die Richterin sah demnach die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Der Sprecherin zufolge wurde ein Gutachter gehört, der aussagte, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen.
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