Viele landeseigene Unternehmen erfüllen nicht die Pflichtquote an Angestellten mit Schwerbehinderung. Sie zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe. Das sorgt für Kritik.
Etliche landeseigene Unternehmen in Berlin erfüllen nicht die Pflichtquote an Angestellten mit Schwerbehinderung und zahlen stattdessen eine Ausgleichsabgabe. Das war in den Jahren 2020 und 2021 in 30 Fällen so, wie aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Lars Düsterhöft hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Auch bei Stiftungen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts gab es in den beiden betreffenden Jahren 17 Fälle von Ausgleichszahlungen. Das betraf unter anderem die Universität der Künste, die Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, die Kunsthochschule Berlin-Weißensee, die Berliner Philharmoniker, die Stiftung Naturschutz Berlin, die Stiftung Stadtmuseum, die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer .
Grundsätzlich sei jedes Unternehmen, das sich nicht in der Lage sehe, die laut Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Pflichtquote von fünf Prozent der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte anzubieten, eines zu viel, sagte Düsterhöft der Deutschen Presse-Agentur. Häufig sei bei den Unternehmen und in den Aufsichtsräten keinerlei Problembewusstsein vorhanden. Dabei sei es kein Problem, qualifiziertes Personal mit Schwerbehinderung zu finden.
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