Besser gleich kündigen? Wenn der Arbeitgeber insolvent ist

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Fragen und Antworten: Besser gleich kündigen? Wenn der Arbeitgeber insolvent ist

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.Bis das Amtsgericht als Insolvenzgericht über den Insolvenzantrag entschieden hat, bestellt es für die jeweilige Firma einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

Wichtig zu wissen: „Der Insolvenzantrag verändert erst einmal noch gar nichts am Arbeitsverhältnis“, sagt der Offenburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Der Arbeitsvertrag ist weiter gültig, es besteht weiterhin die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bei drohender Arbeitslosigkeit ist es außerdem sinnvoll, sich frühzeitig bei der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. Das Arbeitslosengeld fließt schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitsentgelt- oder Urlaubsabgeltungsanspruch besteht, der aktuell nicht realisierbar ist.Insolvenzgeld gibt es für ausstehendes Arbeitsentgelt, maximal aber für drei Monate.

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