BGH bestätigt Haftstrafen im Cyberbunkerfall weitgehend

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BGH bestätigt Haftstrafen im Cyberbunkerfall weitgehend
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2019 wird ein Rechenzentrum in einem früheren NATO-Bunker ausgehoben, über das Tausende Straftaten abgewickelt wurden. Karlsruhe bestätigt das Urteil gegen acht Angeklagte nun größtenteils. Nur in einer Frage muss neu verhandelt werden.

Der dritte Strafsenat am BGH verschärfte in Karlsruhe jedoch die Schuldsprüche dahingehend, dass die Vereinigung "auf besonders schwere Straftaten gerichtet" gewesen sei. Die Revisionen gegen das Urteil wurden größtenteils verworfen. Eine andere Kammer des Landgerichts muss sich aber nochmal mit Detailfragen zu eingezogener Technik befassen. Dies hatte das Landgericht für einen Teil des sichergestellten Equipments abgelehnt.

Ferner änderte der BGH den Betrag einzuziehenden Geldes von einem der verurteilten Männer geringfügig wegen eines Rechenfehlers. Das Landgericht hatte die sieben Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Es war einer der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime.

Erstmals hatten in Deutschland Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht gestanden. Die Polizei hatte den Cyberbunker 2019 ausgehoben. Über das hochgesicherte Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren NATO-Bunkeranlage auf einem ehemaligen Militärgelände waren jahrelang Zigtausende Straftaten abgewickelt worden.

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