Die Staatsanwaltschaft Halle wirft Björn Höcke vor, NS-Vokabular benutzt zu haben. Dafür muss sich der Thüringer AfD-Chef vor Gericht verantworten – die Anklage wurde nun zugelassen.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht mitteilte.
Allerdings soll das Verfahren, anders als von der Anklagebehörde gefordert, nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg in Sachsen-Anhalt stattfinden.
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