Armend S. war zwar nicht der Fahrer, doch der blinde Wiener erhielt von 'Zupf di' eine Strafe, weil sein Auto drei Minuten bei einer Einfahrt stand.
Armend S. war zwar nicht der Fahrer, doch der blinde Wiener erhielt von"Zupf di" eine Strafe, weil sein Auto drei Minuten bei einer Einfahrt stand.Das"Geschäftsmodell" von"Zupf di" ist einfach: Wird ein Privatparkplatz verstellt oder eine Zufahrt blockiert, können Betroffene die Fälle bei der Firma melden. Anschließend wird von"Zupf di" eine Besitzstörungsklage verschickt, 399 Euro verlangt.
Auch ein Foto von Armends Auto wurde als Beweis für die"Besitzstörung" hinzugefügt:"Eine Dame hat offenbar direkt vor dem Auto gestanden und mich fotografiert – ich konnte sie natürlich nicht sehen. Sie hätte einfach mit mir sprechen können, dann wären wir weggefahren", erklärt der 28-Jährige.Obwohl"Zupf di" mit einer Klage gedroht hat, wird der Wiener die 399 Euro nicht zahlen:"Ich lasse es auf eine Klage ankommen.
Aber auch der Verein für Konsumenteninformation klagte die Fumy GmbH, welche die Website"zupfdi.at" betreibt, wegen der Verwendung von sechs rechts- und sittenwidriger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verwendung von drei Klauseln, darunter die"Provision" von 50 Prozent für den Gestörten und die"Bearbeitungspauschale" in der Höhe von 200 Euro, wurden rechtskräftig untersagt.Dass es im Fall von Armend S.
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