Eine Neuregelung zur Blutspende wird seit Jahren gefordert. Nun hat der Bundestag eine diskriminierungsfreie Spendeauswahl beschlossen. Transfusionsgesetz
Die sexuelle Orientierung ist beim Blutspenden kein Ausschlusskriterium mehr Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In dem Gesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Auswahl von Blutspender*innen nicht länger berücksichtigt werden darf. Jahrzehntelang waren insbesondere homosexuelle Männer mit der Begründung von erhöhter HIV-Gefahr gänzlich von der Blutspende ausgeschlossen. Seit 2017 ist es queeren Menschen möglich, Blut zu spenden.
Auch der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Gesetzesänderung: „Viel zu lange schon halten die Bundesärztekammer und andere zuständige Stellen an überholten Vorstellungen von schwuler, bisexueller und trans* Sexualität fest und tragen damit zur anhaltenden Stigmatisierung queerer Menschen bei“, so Alva Träbert vom LSVD-Vorstand.
Die Deutsche Aidshilfe äußerte sich dagegen vorsichtig optimistisch zu den Änderungen.
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