Die AfD in Bremen ist tief zerstritten. Zwei Vorstände sprechen sich gegenseitig die Legitimation ab. Der Landeswahlausschuss lehnte nun alle eingereichten Listen der Partei für die Bürgerschaftswahl ab, an der die AfD nun nicht teilnehmen kann. ⬇️
Wegen Streitereien innerhalb des Landesverbands hatte die AfD in Bremen zwei Kandidatenlisten zur Bürgerschaftswahl im Mai eingereicht. Der Bremer Landeswahlausschuss lehnte nun die konkurrierenden Listen ab, ebenso wie die Liste für den getrennten Wahlbereich Bremerhaven. Damit ist die Partei nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen.
Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand die Zulassung zu der Landtagswahl seit langem in Frage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit vergangenem Jahr, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich.
Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen.
"Wir wissen, was an der Entscheidung hängt", sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger zu den Beschlüssen. "Wir wissen, dass es zu Wahlprüfungsverfahren kommen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit."
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