Der Bund der Steuerzahler rät allen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben, um Säumnisgebühren und eine Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden: 'Die Schätzung ist in der Regel höher als der tatsächlich erklärte Wert.' Denn die Schonfristen sind vorbei.
Es ist eine Verpflichtung, die Grundsteuererklärung abzugeben, sagt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler. Nach der Schonfrist drohen 25 Euro pro Monat gesetzlicher Verspätungszuschlag, darüber hinaus eine Schätzung.
"Wenn dann die Fristen jetzt verstrichen sind und die Finanzämter nichts erhalten, dann werden die Grundsteuerwerte geschätzt. [...] Die Schätzung ist in der Regel höher als der tatsächlich erklärte Wert", so Karbe-Geßler. Denn die Beamten müssen für die Schätzung Daten nehmen, die ihnen vorliegen.
Außerdem erklärt Karbe-Geßler, dass wohl mehr Grundsteuererklärungen abgegeben wurden als bisher bekannt, da einiges in den Ämtern noch nicht bearbeitet sei. Wer bei der Übermittlung Probleme hat, könne sich an die Hotlines der Finanzämter, an Steuerberater oder den
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