Bundesregierung will kürzere Haft bei unbezahlter Geldstrafe

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Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, soll dafür künftig nicht mehr so lange ins Gefängnis müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt verabschiedet.

Menschen, die in Deutschland nach einer Verurteilung die Geldstrafe nicht zahlen können, müssen als Ersatz ins Gefängnis. Diese sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe kommt oft bei Delikten wie Schwarzfahren zum Tragen. Nun ist zur Ersatzfreiheitsstrafe ein neues Gesetz geplant: Die Zeit hinter Gittern soll halbiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat diean diesem Mittwoch verabschiedet.

Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Dieses Konzept zur Überarbeitung des Sanktionsrechts befasst sich nicht nur mit der Ersatzfreiheitsstrafe, sondern auch mit dem Thema Strafzumessung. Das Papier sieht vor, dass der Katalog der Gründe, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, erweitert werden soll.

Nach dem von Buschmann vorgelegten Entwurf soll nicht erst nach fünf Jahren, sondern bereits nach drei Jahren geschaut werden, wie sich die Zahl derjenigen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, in Relation zur Anzahl der Geldstrafen entwickelt hat. Außerdem soll geschaut werden, wie sich der neue Umrechnungsmaßstab auf die Zahlungsbereitschaft der Beschuldigten auswirkt.

Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, den Straftatbestand der Beförderungserschleichung auf einen"strafwürdigen Kern" zu beschränken."Das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein sollte nur noch strafbar sein, wenn die Betroffenen Zugangsbarrieren überwinden oder Zugangskontrollen umgehen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

In erster Linie seien die Verkehrsbetriebe selbst gefordert, Schwarzfahrten durch wirksame technische Zugangsbeschränkungen und häufigere Kontrollen effektiver vorzubeugen. Rebehn rechnete vor:"Würde der Straftatbestand wie vorgeschlagen beschränkt, würden im Ergebnis auch die Gefängnisse entlastet, weil zirka ein Viertel aller Ersatzfreiheitsstrafen auf Schwarzfahrten zurückgeht.

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