Die Arbeitsschutzverordnung wurde aufgehoben. Dürfen Arbeitnehmer jetzt auch mit einer Corona-Infektion zur Arbeit? Das erfahren Sie im Artikel.
gibt es nicht mehr. So sind die meisten Maßnahmen weggefallen, um das Virus einzudämmen. Daher wurde auch die Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Aber darf man jetzt zur Arbeit, wenn man positiv auf Corona getestet ist? Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.Seit dem 1. März 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Grundsätzlich kommt es bei der Anwesenheitspflicht trotz einer Corona-Infektion auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Laut Gesundheitsministerium können Arbeitgeber nun selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen.Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.
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