Die Rechtsaußen-Partei will bei ihrer Wahlparty nur wenige Journalisten zulassen. „Der Spiegel“, die „Bild“ und „Welt“ sowie die „Taz“ gehen gerichtlich dagegen vor.
Die Rechtsaußen-Partei will bei ihrer Wahlparty nur wenige Journalisten zulassen. „Der Spiegel“, die „Bild“ und „Welt“ sowie die „Taz“ gehen gerichtlich dagegen vor.“ sowie die linke Tageszeitung „taz“ teilten unabhängig voneinander mit, gemeinsam beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt zu haben. Die Häuser sehen die Pressefreiheit eingeschränkt.
Die AfD stellte die Lage so dar: „Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen“, sagte Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller. „Wir müssen irgendwo Grenzen einziehen. Sonst brauchen wir keine Wahlkampfveranstaltungen mehr machen, wenn wir keine eigenen Leute mehr reinnehmen dürfen, weil wir nur noch Journalisten aufnehmen müssen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Richter mit dem Ausschluss von Journalisten von AfD-Veranstaltungen auseinandersetzen müssen. Ein prominenter Fall war Ende 2023, als die AfD Thüringen dem-Politikmagazin „Monitor“ den Zutritt zum Landesparteitag verwehrte. Nach einigem juristischen Hin und Her bekam das „Monitor“-Team am Ende doch noch Zutritt. Journalisten mussten bei dem Parteitag aber in einem mit Absperrband abgetrennten Bereich arbeiten.ins Rennen.
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