Mit Urteil vom 22. November 2022 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 28 Jahre alten Angeklagten aus Leer u. a. wegen räuberischer
Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt und die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 116.009,00 Euro angeordnet. Die Verurteilung zu dieser Haftstrafe wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte spätestens ab Juli 2021, über soziale Medien verschiedene Personen angeschrieben und sich dabei als Frau ausgegeben hat. Er hat den jeweiligen Chatpartnern im Verlauf der Chats Nacktfotos einer unbekannt gebliebenen Frau geschickt und vorgetäuscht, dass er selbst auf diesen Fotos zu sehen sei. In der Folgezeit hat er weitere Nacktfotos zum Verkauf angeboten.
Die gegen das Urteil von dem Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2023 als überwiegend unbegründet verworfen. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch im Wesentlichen bestätigt. Die Verurteilung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten ist rechtskräftig.
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