Auf Unverständnis bei KBV und KVen stößt die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die G-BA-Richtlinie zum Ersteinschätzungsverfahren zu beanstanden. Echte Patientensteuerung sei wohl unerwünscht.
der G-BA-Richtlinie zum Ersteinschätzungsverfahren ist in der KBV-Vertreterversammlung am Freitag kritisiert worden. Das Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums zeige ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss , sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Die Bedenken, die das BMG in dem Bescheid gegen die Richtlinie äußere, seien „in Teilen konstruiert“ und erweckten „den Eindruck, dass vieles nicht verstanden wurde“.
Die Beanstandung, die nun dafür sorgt, dass die Richtlinie erst einmal nicht wirksam wird, stelle längst jahrelang praktizierte Verfahrensweisen in Frage. Sein Eindruck sei, sagt Hofmeister, dass es dem Ministerium in erster Linie gar nicht um die Ersteinschätzung gehe. Politisch sei wohl eine Steuerung der Patienten nicht gewollt und ein ungebremster Zugang in die Notfallversorgung erwünscht.
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