EU-Renaturierung: Nichtigkeitsklage bedeutet 'juristisches Neuland'

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Für Juristen Walter Obwexer stehen Chancen nicht schlecht, dass Ratsbeschluss vom EuGH wegen Formmängeln aufgehoben wird.

Experte für Europäisches Verfassungsrecht, im Gespräch mit der APA. Die Chancen stünden"nicht schlecht", dass der Ratsbeschluss vom EuGH wegen Formmängeln aufgehoben wird. noch am Sonntagabend den belgischen Ratsvorsitz darüber informiert hatte, dass Gewessler dazu nicht berechtigt sei. Für Obwexer ist"wohl davon auszugehen, dass der Beschluss zustande gekommen ist und im Amtsblatt veröffentlicht werden wird".

Wie der Beschluss zu werten sei, müsse nun der EuGH entscheiden."Diese Entscheidung wird zukunftsweisend sein", meinte der Experte. Eine entsprechende Fallkonstellation habe es bisher nicht gegeben, daher liege zu dieser Thematik auch noch keine Judikatur vor.ist die rechtliche Lage nach Österreichs Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz beim heutigen Umwelt-Rat in Luxemburg höchst komplex. Weder hält er die Argumentation von Ministerin Gewessler, der am 11.

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