Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag entschieden, dass der Umgang des Taliban-Regimes mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung gilt. Für die Prüfung eines entsprechenden Asylantrages reicht es daher, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit überprüft werden. Auslöser für die Entscheidung waren zwei Fälle in Österreich.
Der Europäische Gerichtshof hat am Freitag entschieden, dass der Umgang des Taliban-Regimes mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung gilt. Für die Prüfung eines entsprechenden Asylantrages reicht es daher, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit überprüft werden. Auslöser für die Entscheidung waren zwei Fälle in Österreich.
Die Frauen machten geltend, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige. Schon im Vorjahr äußerte der Generalanwalt des EuGH in seinem Schlussantrag die Ansicht, dass Frauen in Afghanistan grundsätzlich verfolgt werden. Dieser Einschätzung folgte jetzt der Gerichtshof.
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