Das Delikt der ''falschen Beweisaussage'', wegen dem sich Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor Gericht verantworten muss, kann in der Praxis schwierig nachzuweisen sein.
Ausgerechnet ein enger Vertrauter von Peter Pilz könnte der Richter werden, der über Sebastian Kurz‘ Schicksal entscheidet.
Der"Knackpunkt" wird die richterliche Beweiswürdigung sein, so der Strafrechtsexperte. Beruft sich Kurz darauf, die Frage auf seine formelle Einbindung bezogen zu haben, und der Richter glaubt ihm oder erachtet es als nicht erweisbar, dass der Ex-Kanzler die Frage anders verstanden habe, werde es einen Freispruch geben, da keine vorsätzliche Falschaussage vorliege. Sieht der Richter diese Auslegung nur als Versuch, sich zu rechtfertigen, sei mit einem Schuldspruch zu rechnen.
Zwar müssen die Ermittler dem Ex-Kanzler nicht nachweisen, dass er den Ausschuss bewusst frontal angelogen hat, sehr wohl aber, dass er es zumindest für möglich gehalten oder sich damit abgefunden hat, den Ausschuss falsch zu informieren.
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss herrscht, wie vor Gericht, Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die Wahrheitspflicht. Das könne für Politiker durchaus eine schwierige Umstellung darstellen, betonte Birklbauer."Der U-Ausschuss findet im selben Gebäude und vor denselben Leuten wie Nationalratssitzungen statt. Aber während man am Rednerpult lügen kann, dass sich die Balken biegen, muss man vor dem U-Ausschuss die Wahrheit sagen.
Die Möglichkeit einer Diversion, also einer außergerichtlichen Einigung durch z. B. Zahlung eines Geldbetrages, besteht grundsätzlich bis zum Schluss des Beweisverfahrens. Diese würde vom Gericht vorgeschlagen werden, allerdings nur bei Verantwortungsübernahme durch den Angeklagten.
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