2010 erwirbt eine Familie bei einer Versteigerung ein Stück Land für ihr Traumhaus. Zwei Jahre später steht fest: Das Haus muss wegen eines Justizfehlers abgerissen werden - der eigentliche Eigentümer des Grundstücks war nicht ermittelt worden. Jetzt zahlt das Land der Familie erste Entschädigungen.
Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, hat das Brandenburger Justizministerium erste Entschädigungen gezahlt.„Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.
Das betroffene Ehepaar habe noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, sagte Hoffmann. Dazu habe dessen Rechtsvertreter erklärt, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.
Die vorgenommenen Schritte sind laut Susanne Hoffmann Teil einer „Drei-Stufen-Strategie“. Das erklärte die Brandenburger Justizministerin laut „Familie muss ihr Haus abreißen, weil die Behörden schlampig arbeiteten Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.
Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
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