Gerhard Schröder will den Entzug seiner Büros nicht ungeprüft hinnehmen. Der Anwalt des Altkanzlers verlangt vom Haushaltsausschuss des Bundestags deshalb einen „prüffähigen“ Bescheid - und bittet um ein Gespräch mit Ausschuss-Chef Helge Braun.
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Der Anwalt verweist dann auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. November 2012, demzufolge Schröder Büros in den Räumlichkeiten des Bundestags und die personelle Ausstattung"bedarfsunabhängig und nicht aufgabenbezogen" auf"Lebenszeit festgeschrieben" seien.
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