Magdeburg - Die Entscheidung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Virologen Alexander Kekulé aus dem Dienst zu entheben, ist nach Ansicht
Virologe Alexander Kekulé darf an der Halle Uni weder forschen noch lehren. Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte nun die Entscheidung der Uni Halle, die Kekulé mittlerweile auch mit weniger Gehalt bezahlt.aus dem Dienst zu entheben, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg richtig gewesen.
Das Gericht bezog sich auf Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen. Diese ließen den Schluss zu, dass der Professor seiner Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen delegiert habe. Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Magdeburg bestätige, dass die Lehrpflicht eines Hochschullehrers eine Kernaufgabe seines Dienstverhältnisses sei und dass deren Verletzung - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne, hieß es. Zu Personalangelegenheiten äußere sich die Uni nicht, so die Sprecherin.
Kekulé wurde vor vielen Jahren Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Universität. Er hatte früh vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Zudem kritisierte er Politik und Wissenschaft bei der Bekämpfung der Pandemie.
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