Weil mehrere RussInnen mit Drohnen in Norwegen filmten, hat die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt. Aber die Gerichte urteilten unterschiedlich.
Andreij Jakunin bei einer Pressekonferenz in Oslo nach seinem Freispruch Foto: Annika Byrde/NTB/reuters
Mitten in diesem unübersichtlichen Verordnungsmonstrum mit mehr als 75.000 Worten verbietet eine Vorschrift „Luftfahrzeugen“ über norwegisches Territorium zu fliegen oder dort zu landen, wenn sie „von russischen juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert werden“. In mindestens sieben Fällen ermittelt die norwegische Staatsanwaltschaft nun wegen verbotenen Drohnenflugs gegen russische StaatsbürgerInnen.
Das Gericht war sich einig und übernahm in seiner Begründung im Wesentlichen die Argumentation von Jakunins Verteidiger John Christian Elden: In ganz Europa habe niemand außer der norwegischen Justiz bei dieser Vorschrift zu „Luftfahrzeugen“ an einfache Drohnen für Foto- und Filmaufnahmen gedacht, welche jedermann genehmigungsfrei kaufen und betreiben könne.
Einem Polizeibeamten war das russische Nummernschild seines PKW aufgefallen, er bat seine Aufnahmen sehen zu können und versicherte ihm ausdrücklich, es sei ihm erlaubt, solche Naturaufnahmen zu machen. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen das anders.
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