Grassers letzte Chance: Anwälte brachten Rechtsmittel gegen Buwog-Urteil ein

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Die Anwälte des Ex-Finanzministers haben neben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung auch Beschwerde beim VfGH eingebracht.

Der ehemalige Politiker soll an einer für die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften geflossenen Provision illegal"mitgeschnitten" haben - was Grasser vehement bestreitet. Bereits nach Verkündung des Urteils hatten Grassers Anwälte Rechtsmittel angemeldet. Mehr als zwei Jahre später wurden diese, nämlich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, eingebracht.

Grasser habe aber auch eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde eingebracht. Hintergrund dafür ist, dass der Mann der erkennenden Richterin schon vor dem Prozess zu erkennen gegeben habe, dass er nicht objektiv im Bezug auf Grasser sei. Der Antrag, die vorsitzende Richterin wegen möglicher Befangenheit zu ersetzen, wurde damals abgelehnt.

Eine Besonderheit der österreichischen Rechtsordnung ist, dass über einen solchen Antrag der Senat selbst entscheidet. Die möglicherweise befangene Richterin entscheide somit über ihre eigene Befangenheit. Diese Bestimmung unterlaufe rechtliche Standards, argumentieren nun Grassers Anwälte, und sei daher verfassungswidrig.

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