: Gutachten: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen geltendes Recht

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Gutachten im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen geltendes Recht handelsblatt

Dem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung:"Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.

"Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen", sagte Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine"kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert inangebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.

Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert.

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