Verurteilter gibt die Tat nicht zu, räumt sie aber auch nicht aus. Die Jugendkammer sah die Vorwürfe als erwiesen an und zog ihre Konsequenzen daraus.
Wegen dreifachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und eines weiteren Missbrauchsfalles ist ein 42-jähriger Mann aus Osterholz-Scharmbeck am Mittwoch vom Landgericht Verden zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.
Auch dazwischen wird er nicht auf freien Fuß kommen. Der seinerzeit vom Amtsgericht Verden erlassene Haftbefehl blieb bestehen, Begründung: Fluchtgefahr. Schon nach dem Auffliegen der Taten an seiner damals siebenjährigen Nichte, dem häuslichen Rausschmiss und dem Unterkommen bei Verwandten in Schleswig-Holstein soll der Mann erwogen haben, in sein Heimatland auszureisen. Die vier sexuellen Übergriffe hat der Mann zwischen Anfang Februar und Ende April verübt.
Die umfangreichen, teils sehr detaillierten und konstanten Angaben des Kindes seien ohne Zweifel „erlebnisbasiert“, hieß es weiter. Davon habe sich ja neben der Staatsanwältin auch der Verteidiger überzeugt gezeigt. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Mädchen sich etwas ausgedacht habe oder ihre Aussagen „durch andere Einflüsse“ zustande gekommen seien. „Sie hat das selbst erlebt und konnte alles genau erklären“.
Zu der Erklärung des nicht vorbestraften Mannes, die zum Prozessauftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen worden war, sagte die Richterin, es habe sich dabei nicht um ein vollständiges Geständnis gehandelt. Er habe die Anklagevorwürfe aber auch nicht in Abrede gestellt. Unterm Strich sei von einer „geständigen Erklärung“ auszugehen, die die Beweisaufnahme abgekürzt habe und sich „erheblich strafmildernd“ auswirke.
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