Handelsgericht: Verbund-Preiserhöhung vom Mai 2022 war unzulässig

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Das Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt.

Das Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der VKI erklärte, mit dem Urteil falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Nach Ansicht des VKI sind die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten.Der Verbund hatte im März 2022 für seine Haushalts- und Gewerbekunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt.

"Der Verbund tritt gegenüber Verbraucher:innen als Stromerzeuger und Versorger auf. Die Kunden haben bewusst nicht nur einen Stromhändler als Versorger gewählt, sondern mit dem Verbund ein Unternehmen als Vertragspartner, das angibt, den Strom selbst aus 100 Prozent Wasserkraft herzustellen.

Der Arbeitspreis für Bestandskunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt dann auf 23,9 Cent netto pro Kilowattstunde .

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