Die Verwendung des Handys am Steuer hat künftig ebenso höhere Strafen zur Folge wie das Fahren ohne Gurt bzw. ohne Helm. So teuer wird es:
Die Verwendung des Handys am Steuer hat künftig ebenso höhere Strafen zur Folge wie das Fahren ohne Gurt bzw. ohne Helm. Eine entsprechende Novelle des Kraftfahrgesetzes hat die Bundesregierung am Mittwoch im Ministerrat auf den Weg gebracht. Darin sind noch weitere Änderungen bzw. Verschärfungen enthalten.Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen.
Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro bzw. von 72 Euro auf 100 Euro angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai. Im Jahr 2022 wurden laut Innenministerium österreichweit 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt. 130.540 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle bestraft.Eine Schutzhelmpflicht bei All-Terrain-Vehicle und Quads war bisher auf vierrärdrige Kraftfahrzeuge abgestellt.
Aufgrund von Missbrauchsfällen bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten und der Verwendung von Überstellungskennzeichen wird künftig ein „Österreichbezug“ als Kriterium geschaffen. Die 41. KFG-Novelle sieht auch vor, dass besonders geschulte Mitarbeiter der Asfinag künftig auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf Autobahnen und Schnellstraßen kontrollieren dürfen.
Exaktere Regelungen gelten künftig für Fahrschulbesitzer und Fahrschulleiter, außerdem wird die Ausbildung des dortigen Lehrpersonals neugestaltet und ein Fahrlehrerausweis im Scheckkartenformat eingeführt.Die Novelle berücksichtigt auch Lieferengpässe in der Fahrzeugindustrie. Wer ein Auto abmeldet, hat die Möglichkeit, das Kennzeichen freizuhalten.
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