Wird der „Folterknecht aus dem Horrorhaus” von Höxter für immer weggesperrt? Das Gericht in Paderborn prüft, ob Wilfried W. Sicherungsverwahrung bekommt.
Knapp fünf Jahre nach seiner Verurteilung wegen tödlicher Misshandlungen von Frauen im Horrorhaus von Höxter befasst sich das Landgericht Paderborn am Mittwoch erneut mit dem Fall Wilfried W. . Die Richter prüfen, ob er nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss.
► Das beantragte die Staatsanwaltschaft. Denn sie ist überzeugt, dass W. mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten begehen wird. Entscheidend für das Urteil der Richter wird sein, für wie gefährlich ihn Gutachter halten. Im Horrorhaus von Höxter-Bosseborn wurden zwei Frauen zu Tode misshandelt. Inzwischen wurde das Gebäude abgerissenEs handele sich um ein „sehr formales Verfahren“, das mit der „sehr, sehr langen Verlesung“ von Unterlagen beginne, kündigte der Vorsitzende Richter zum Auftakt am Mittwoch an. Dazu zählen Auszüge aus dem Urteil von 2018.Foto: Ralf Meier
Wilfried W. war damals zu elf Jahren Knast verurteilt worden. Gemeinsam mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau Angelika W. hatte er in dem Haus bei Höxter Frauen gequält. Zwei von ihnen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Weil ihm in einem Gutachten verminderte Intelligenz und eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden waren, wurde W. als vermindert schuldfähig eingestuft. Bei Medizinern kamen daran nach seiner Unterbringung in der Psychiatrie aber Zweifel auf.
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