Welser Staatsanwaltschaft überstellte Akt routinemäßig nach Wien wegenBerichtspflicht
sind abgeschlossen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Wels hat nun die Ermittlungsergebnisse an das Justizministerium nach Wien überstellt. Darin enthalten ist auch ein Vorhabensbericht, wie weiter in der Causa vorgegangen werden soll, wie eine Sprecherin der Welser Staatsanwaltschaft am Samstag bestätigte.
Dass der Akt nun beim Ministerium in Wien liegt, ist reine Routine. Bei sogenannten „glamourösen Fällen“ bestehe eine Berichtspflicht, wie Sprecherin Silke Enzlmüller erklärte. Für die Welser Anklagebehörde sei der Fall aber klar: Es handelte sich um einen Suizid der Medizinerin, bestätigte deren Sprecherin.
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