Kalte Progression: Einigung über „variables Drittel“ steht bevor

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Herauskommen dürfte eine stärkere Anhebung der meisten Tarifstufen, eine Entlastung von Kleinunternehmen sowie höhere Absetzbeträge.

Herauskommen dürfte eine stärkere Anhebung der meisten Tarifstufen, eine Entlastung von Kleinunternehmen sowie höhere Absetzbeträge.

Die Koalitionsparteien dürften sich demnächst auf die Verteilung des bei der Abschaffung der kalten Progression entstandenen „variablen Drittels“ der Steuereinnahmen einigen. Eine Lösung für 2025 werde noch vor der Sommerpause angestrebt, hieß es aus Verhandlerkreisen. Das Thema soll noch vor dem Wahlkampf gelöst werden.

Die sogenannte Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Drittel automatisch.

Insgesamt sollen sich die Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression 2025 rund zwei Mrd. Euro sparen - das „variable Drittel“ beträgt somit ca. 650 Mio. Euro. Diese Mittel sollen dem Vernehmen nach einerseits in eine noch stärkere Anhebung der einzelnen Tarifstufen fließen. Die Tarifstufen sind jene Summen, ab denen ein bestimmter Steuersatz greift. Je höher sie sind, desto weniger Menschen müssen einen höheren Steuersatz entrichten.

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