Keine Beschwerde vor VfGH: Mikl-Leitner darf nun doch Landeshauptfrau bleiben | Kleine Zeitung

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Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner im niederösterreichischen Landtag wird nun doch nicht von der Opposition angefochten. Juristen hatten Zweifel angemeldet, ob die Kür rechtmäßig gewesen sei.

Die Wahl von Johanna Mikl-Leitner zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer zu ihrem Stellvertreter kommt wohl nicht vor den Verfassungsgerichtshof. Die SPÖ gab am Dienstagnachmittag bekannt, keine Beschwerde einzubringen. Die Partei übte wie Grüne und NEOS Kritik an der LH-Wahl. Auslöser der Debatte war die nach Ansicht von Verfassungsjurist Karl Stöger"unklare Rechtslage". Landtagspräsident Karl Wilfing beauftragte ein Gutachten.

"Wir lassen uns jetzt nicht auf einen juristischen Schlagabtausch ein", teilte SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger in einer Aussendung mit. Man konzentriere sich auf die inhaltliche Arbeit für Niederösterreich."Wie erwartet haben ÖVP und FPÖ in derTisch gewischt und alles schöngeredet", meinte er. Zuvor hattegefordert. Kern der Diskussion ist die Berücksichtigung vonanzuschließen.

Obwohl Wilfing einer Aussendung zufolge keine offene Rechtsfrage sieht, wurde Verfassungsexperte Peter Bußjäger mit einem Gutachten beauftragt. In einer Vorabstellungnahme des Juristen sei die Richtigkeit der Vorgehensweise bei der Wahl der Landeshauptfrau bzw. ihrer Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Landtags bestätigt worden, teilte die Landtagsdirektion im Anschluss an die Sitzung der Präsidialkonferenz mit.

Nach der Ankündigung der FPÖ, weiß zu wählen, war Mikl-Leitner in der konstituierenden Sitzung am 23. März mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt worden. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

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