Die Salina-Raurica-Initiative bleibt ungültig. Das Volksbegehren sei nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbar, hat das Baselbieter Kantonsgericht heute entschieden. (Abo)
Vor allem die Ablehnung des Planungskredits habe für eine Verlängerung der Tramlinie 14 vom 13. Juni 2021 an der Urne zu einer grundlegenden Veränderung der Situation geführt.
Es war ein klarer Entscheid der fünfköpfigen Abteilung für Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Baselbieter Kantonsgerichts: Mit fünf zu null Stimmen wies sie am Mittwochmorgen die Beschwerde gegen die Ungültigerklärung der kommunalen Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» durch den Einwohnerrat und den Regierungsrat ab. Das Volksbegehren, so das Gericht, sei mit dem übergeordneten Bundesrecht nicht vereinbar.
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