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Leistungsüberwachung: Amazon gewinnt vor Gericht gegen Datenschutzbehörde Datenschutz Arbeit

Amazon darf in seinem Logistikzentrum in Winsen bei Hamburg weiterhin und unverändert die Arbeitsgeschwindigkeit der Mitarbeiter mithilfe von Handscannern überwachen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag nach einem bemerkenswerten Verhandlungstag: Das Verfahren fand vor Ort bei Amazon in Winsen statt, wobei die Richterinnen und Richter sich auch von Amazon durch das Logistikzentrum führen ließen.

. Dagegen wehrte Amazon sich mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht, sodass die Verfügung nicht rechtskräftig wurde.

Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass die Überwachung auch positiv auf die Mitarbeiter wirke, da sie objektives Feedback ermögliche. Sie reduziere zudem Stress, da Mitarbeiter "gemäß ihres Könnens" eingesetzt werden könnten. "Das führt zu gleichmäßigerer Lastenverteilung und geringerer Frustration".

Aus Sicht der Richter ist die Verfügung der Datenschutzbehörde noch aus einem weiteren Grund rechtswidrig: Sie sei gar nicht geeignet, die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Da die Behörde bloß "ununterbrochene" Datenerfassung untersagt habe, könne Amazon den Prozess für eine Minute oder Sekunde unterbrechen und sogleich fortsetzen, womit den Mitarbeitern aber nicht geholfen wäre.

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