Letzte Generation: Gericht hebt Strafe für Jedermann-Störung auf

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Landesverwaltungsgericht Salzburg sieht die Aktion vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und hebt die Strafen auf.

Die Richterin ist nach der öffentlichen Verhandlung zu der Erkenntnis gelangt, dass die öffentliche Ordnung durch die Aktion der Mitglieder der Letzten Generation nicht gestört wurde.Darüber hinaus sei es gerechtfertigt, so die Richterin, dass sich die Aktivisten auf"die Ausübung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts von Meinungsfreiheit" berufen und auch dafür nicht zu bestrafen seien.

Die Richterin führte in ihrem Urteil unter Bezugnahme auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention aus, dass dieser"jedermann Kommunikationsfreiheit" garantiere. Demnach auch bei einer Premiere des"Jedermann". Das Schreien von Klimaparolen in der Dauer von zehn Sekunden ist - auch bei einer Festspiel-Premiere - in Ausübung des angezogenen Grundrechts - noch maßhaltend.

Am letzten Teil der Begründung übt Hackenberger aber Kritik:"Die Beurteilung, wonach die Aktion"gerade noch" von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, lehne ich entschieden ab."Der Verfassungsgerichtshof habe in einer Reihe von Fällen ungleich drastischere Aktionen mit wesentlich größerem Störpotenzial als vom Grundrecht gedeckt beurteilt.Und noch eine - überraschende - Information hatte Hackenberger.

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