Der Mediziner ist durch seinen Podcast während der Corona-Pandemie bekannt geworden. Allerdings vernachlässigte er währenddessen seine anderen Aufgaben, sodass ihm jetzt Konsequenzen drohen könnten.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Dienstenthebung eines Hochschullehrers der Universität Halle wegen unzureichender Erfüllung seiner Lehrpflichten während der Pandemie bestätigt. Das Gericht sah nach einer Mitteilung von Donnerstagabend „keine ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme.
Kekulé, Professor an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, war im Dezember 2021 durch die Universität vorläufig des Diensts enthoben worden. Daneben wurden ihm im April 2022 die Dienstbezüge um 20 Prozent gekürzt. Dagegen wandte sich der Hochschullehrer mit einem Begehren auf Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes.
Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe, sodass mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechnen sei. Die den disziplinarrechtlichen Ermittlungen zugrunde liegenden Unterlagen ließen Schluss zu, dass der Mediziner seiner Lehrverpflichtung, die eine Kernaufgabe seines Dienstverhältnisses sei, im Sommersemester 2020 nicht nachgekommen sei. Vielmehr habe er Vorlesungen „delegiert“.
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