7400 Euro Vermittlungssumme forderte eine Frau von einer Partneragentur zurück. Ein Gericht hat anders entschieden – mit bemerkenswerter Begründung.
Wenn die Arbeit einer Partnervermittlungsagentur ohne Erfolg bleibt, haben die Kunden keinen generellen Anspruch auf eine Rückzahlung der Vermittlungssumme. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die 7400 Euro zurückerhalten wollte, weil sie mit den Vorschlägen nicht einverstanden war.entschied das Landgericht München I Eine Agentur-Mitarbeiterin habe mit der Frau in einem mehrstündigen Gespräch die private und berufliche Situation der Alleinstehenden geklärt.
Ihrer Ansicht nach waren die Vorschläge alle nicht geeignet. Sie habe ausdrücklich gewünscht, dass die Männer aus München oder dem näheren Umland stammen müssen. Ihr sei auch ein Alter von maximal 50 Jahren sowie eine große, schlanke und sehr sportliche Figur sehr wichtig. Eine darauf abgestimmte und handverlesene Partnersuche habe die Agentur aber nicht geleistet.
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