Bochumer Landgericht erteilt Geldauflage von 12.000 Euro, zahlbar an den Kinderschutzbund.
Ein Verfahren gegen eine Hebamme, die eine Hausgeburt betreute, bei der die Mutter starb, ist vor dem Landgericht Bochum gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die 60-Jährige habe sich in dem Verfahren einsichtig gezeigt und Fehler eingeräumt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag.
Vor Gericht hatte die Hebamme wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gestanden.Demnach räumte die Angeklagte ein, dass eine Hausgeburt bei der als Risikopatientin eingestuften Frau nicht angezeigt gewesen sei. In dem Verfahren entschuldigte sich die Frau laut der Sprecherin bei dem Witwer. Berücksichtigt habe das Gericht, dass die Patientin selbst gegen ärztlichen Rat eine Hausgeburt unbedingt gewollt habe.
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