NDR: Landgericht Hamburg untersagt Verdachtsäußerungen von Business Insider, Bild und Stern

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Im Rahmen gleich mehrerer Entscheidungen untersagt das Landgericht Hamburg Verdachtsäußerungen von 'Business Insider', 'Bild' und 'Stern' in Bezug auf den NDR.

Die Berichterstattung des Stern über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder hat sich in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt. So wird dem Stern u. a. untersagt, die Behauptung zu wiederholen,"Journalisten bekamen einen Maulkorb". Auch die Behauptung,"die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten", ist wahrheitswidrig.

Auch die im Business Insider und in der Bild-Zeitung gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg erhobenen Vorwürfe der"Vetternwirtschaft" sind falsch: Wahrheitswidrig ist die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei Kultur versucht"unterzubringen" und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt.

Über diese noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts hinaus sind noch weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser anhängig. Axel Springer AE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.

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