Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen des „Business Insider“, der „Bild“-Zeitung und des „Stern“ in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet. OERR NDR
Das Landgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen des „Business Insider“, der „Bild“-Zeitung und des „Stern“ in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet. Weder Axel Springer noch Gruner+Jahr konnten ausreichend Beweise vorlegen. Die entsprechenden Passagen müssen die Verlage nun aus allen Veröffentlichungen entfernen.
Auch die im „Business Insider“ und in der „Bild“-Zeitung gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg erhobenen Vorwürfe der „Vetternwirtschaft“ sind falsch: Wahrheitswidrig ist die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht „unterzubringen“ und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt. Unzulässig ist außerdem der Vorwurf, sie habe dafür eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft.
Über diese noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts hinaus sind noch weitere Verfahren gegen andere Medienhäuser anhängig. Axel Springer AE hat sich zwischenzeitlich rechtsverbindlich gegenüber dem NDR verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.
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