Neues Solar-Gesetz erleichtert Betrieb von Balkonkraftwerken

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Mieter und private Betreiber von Balkonkraftwerken profitieren vom neuen Solar-Gesetz. Das Bundeskabinett hat die Maßnahmen bereits verabschiedet.

Privatpersonen solle der Zugang zur Photovoltaik dadurch erleichtert werden, dass Balkonkraftwerke ohne Anmeldung beim Netzbetreiber eingebaut werden dürfen, berichtet dieweiter. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur werde vereinfacht und beschränke sich fortan auf einige wenige Daten. Auch könne man die Solaranlagen dem neuen Gesetzesentwurf zufolge schon in Betrieb nehmen, ohne dass ein geeichter Zweirichtungszähler eingebaut sei.

Übergangsweise sei ein Zähler erlaubt, der rückwärts laufe, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht werde.Fotostrecke ansehenEine Förderung bekämen bald auch Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden. Eine unkompliziertere Nutzung von Nebengebäuden wie Garagen wird in Aussicht gestellt. Der Ausbau bereits bestehender Dachanlagen, um die Leistung zu steigern, werde ebenfalls bald unterstützt.

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