Neumünster: 26-Jähriger nach Todesfahrt zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

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Überhöhte Geschwindigkeit, Drogen, kein Führerschein: Ein Mann, der in Neumünster einen tödlichen Unfall verursacht hatte, ist zu Haft verurteilt worden. Der Vater zweier Opfer beklagte die Strafe als zu mild.

Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf maximal drei Jahre Haft.

Das Gericht verurteilte den 26-Jährigen deshalb auch wegen unerlaubten Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.Der Angeklagte war am ersten Prozesstag nicht erschienen. Im Prozess schwieg er. Erst vor dem Urteil bat er in seinem Schlusswort bei den Hinterbliebenen der Unfallopfer um Entschuldigung. Sie sind Nebenkläger. Er würde den Tag gern rückgängig machen, sagte der 26-Jährige.

Richter Stephan Worpenberg bezeichnete die Strafe als »gerechten Schuldausgleich«. Die Angehörigen der Toten nahmen das Urteil dagegen enttäuscht und mit Tränen auf. Es sei unverständlich, sagte der Vater der getöteten Schwestern: »Er bekommt eine geringe Strafe, wir haben lebenslänglich.«

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