Ab sofort können Frauen im Falle jeden Schwangerschaftsverlusts nach der 18. Woche eine Hebammenbetreuung als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Das Procedere, wie man es kennt, verortet eine Hebamme in die Geburtsvorbereitung. Sie ist dazu da, der werdenden Mutter mit Rat und Tat zur Seite zu stehen – in derplötzlich eine Fehlgeburt erleidet? Bislang hatten betroffene Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden und eineFrauen, die nach der 18. Schwangerschaft swoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme.
Ab sofort haben Frauen, die nach der 18 Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung Diese lang ersehnte Neuregelung, die seit dem 1 September 2024 in Kraft ist, ermöglicht betroffenen Frauen unbürokratisch Unterstützung zu erhalten, während das Österreichische Hebammengremium weiterhin für eine verbesserte psychologische Betreuung kämpft
Schwangerschaft Geburt Sozialleistung
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