Drei Klimaaktivisten sollten in Präventivgewahrsam kommen. Doch die richterliche Bestätigung der Maßnahme scheiterte an internen Zuständigkeitsstreitigkeiten des Münchner Amtsgerichts. Im Polizeipräsidium schüttelt man darüber den Kopf.
Die Münchner Polizei hat am Donnerstagmorgen gegen drei Klimaaktivisten einen längerfristigen Präventivgewahrsam angeordnet. Doch die erforderliche richterliche Bestätigung der Maßnahme scheiterte an internen Zuständigkeitsstreitigkeiten des Münchner Amtsgerichts. Im Polizeipräsidium sorgt das für Kopfschütteln.
hatten und aus polizeilicher Sicht eine Wiederholungsgefahr bestand, ordnete das Polizeipräsidium einen Präventivgewahrsam bis zum Ende der Mobilitätsmesse IAA am 10. September gegen das Trio an.Nach dem Polizeiaufgabengesetz muss für diese freiheitsentziehende Maßnahme unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Das Polizeipräsidium stellte die Anträge auf Ingewahrsamnahme daraufhin bei den Ermittlungsrichterinnen und -richtern desim Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße. Diese lehnten das Präventivgewahrsam jedoch ab, aber nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern „aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Amtsgerichts.
In neun anderen Fällen lief das Prozedere in den vorangegangenen Tagen problemlos: Die Polizei beantragte den Präventivgewahrsam, die jeweils zuständigen Richterinnen und Richter des Amtsgerichts bestätigten die Maßnahme. Vier Frauen und fünf Männer befinden sich deshalb bis zum 12. September in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.
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