Die Kinderpflegerin bestritt zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Landshut jegliche Schuld. Weil die Tochter nicht Zähneputzen wollte, soll sie ihr eine elektrische Zahnbürste in die Scheide gerammt haben.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Weil sie nicht Zähneputzen wollte, soll eine 25-Jährige aus dem Landkreisihrer kleinen Tochter eine elektrische Zahnbürste in die Scheide gerammt haben.
Die Zweijährige musste aufgrund der "vaginalen Pfählungsverletzung" unmittelbar nach dem Vorfall am 23. Dezember 2018 in München notoperiert werden. Ohne umgehende medizinische Versorgung, so die Anklage, hätte das Mädchen verbluten können.
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