12. September 2023 um 03:46 Uhr Bei dem Brandanschlag auf eine Schule in Bochum war nur geringer Sachschaden entstanden.
Trotzdem ermittelte die Bundesanwaltschaft: Der Auftrag soll aus dem Iran gekommen sein und der benachbarten Synagoge gegolten haben.
Der Brandanschlag auf eine Schule in Bochum soll eigentlich der benachbarten Synagoge gegolten haben und im Auftrag Irans verübt worden sein. Von diesem Dienstag an wird der Fall am Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt. Vor Gericht muss sich ein 36-jähriger Deutsch-Iraner verantworten. Er soll einen Molotow-Cocktail auf das neben der Synagoge gelegene Schulgebäude geworfen haben. Dabei entstand nur geringer Sachschaden. Die Bundesanwaltschaft hatte in dem Fall ermittelt.
Für den Prozess sind elf Verhandlungstage vorgesehen. Der Angeklagte befindet sich seit zehn Monaten in Untersuchungshaft. Er und der Auftraggeber sollen sich aus dem Rockermilieu kennen. Das Oberlandesgericht hatte den Fall zunächst an das Amtsgericht Bochum verwiesen. Dagegen hatte der Generalbundesanwalt erfolgreich Beschwerde eingelegt. Der Bundesgerichtshof befand, dass der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden muss.
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